Im Interesse Ihres Kindes bitten wir Sie, um eine gewissenhafte Einhaltung des an unserer Schule gebotenen Vorgehens im Krankheitsfall:
Erkrankt Ihr Kind und kann den Unterricht nicht besuchen, so sind Sie verpflichtet, dies der Schule am gleichen Tag noch vor Unterrichtsbeginn mitzuteilen. (Rufnummern siehe unter der Rubrik "Kontakt"). Sollte Ihr Kind absehbar längere Zeit erkrankt sein, so teilen Sie uns die voraussichtliche Abwesenheitsdauer am ersten Tag mit.
In jedem Fall ist zusätzlich zu der telefonischen Krankmeldung eine schriftliche Entschuldigung nachzureichen.
Ein Antrag auf Befreiung vom Unterricht sollte mindestens 1 Woche vor dem Fehltermin bei der Klassenleitung eingereicht werden, da die Genehmigung immer einer Überprüfung von organisatorischen und pädagogischen Gesichtspunkten bedarf.